Labor Quade - Gesetzliches

Für Ärzte

  • Gendiagnostikgesetz - Gendiagnostische Untersuchungen Einwilligungserklärung
    08 May 2024
    Zum 01.02.2010 ist das Gendiagnostik-Gesetz (GenDG) in Kraft getreten. Es bringt für uns alle Veränderungen und leider auch neue Verpflichtungen: molekulargenetische und zytogenetische Analysen zur Diagnostik erblicher Erkrankungen dürfen nur noch bei Nachweis einer Patienteneinwilligung zur Probenentnahme und gewünschten Analyse durchführt werden. Diese Regelung betrifft auch so etablierte Parameter wie Faktor V Leiden, Prothrombin, Hämochromatose, Lactoseintoleranz etc.. Daher ist es notwendig, die unterschriebene Patienteneinwilligungserklärung (auch Kopie ist möglich) der zu untersuchenden Probe beizulegen. Patienteneinwilligungserklärungen und eine allgemeine Erläuterung finden Sie auf dieser Seite.

    Wichtiger Hinweis: Das GenDG umfasst nicht die Diagnostik erworbener genetischer Veränderungen wie z.B. bei der Leukämie.

    Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der telefonischen Durchwahl (0221-940564-12, Frau Dr. Quade) zur Verfügung.


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